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Mitzubringen sind
die Krankenversicherungskarte oder der Personalausweis,
der Impfpass,
das ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsmerkblatt sowie
der ausgefüllte Anamnesebogen.
Bei Schülerinnen und Schülern von 12 bis 15 Jahren wird zusätzlich die Einwilligungserklärung beider Sorgeberechtigten benötigt. Beim Impftermin muss mindestens ein Sorgeberechtigter mit vor Ort sein.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren reicht die Einwilligung von einem Sorgeberechtigten aus, die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Impfung ist nicht erforderlich.
Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Einwilligungserklärung selbst.
Weitere Informationen finden Sie hier.