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Es gilt vom 1.11.-14.11.21 eine Testpflicht von dreimal pro Woche (Mo,Mi,Fr) für alle Nichtgeimpften und Nichtgenesenen. Danach wird zweimal pro Woche getestet (Mo,Do).
Vom 1.-5.11.21 ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für alle im gesamten Schulgelände, auch im Unterricht Pflicht. Ab dem 8.11.21 besteht diese Pflicht nur noch auf den Gängen und Fluren, wenn keine Vorwarnstufe erreicht wurde.
Keine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes besteht:
- bei der Essenseinnahme
- auf dem Schulhof, wenn 1,5m Abstand eingehalten werden
- im Sportunterricht
- während Klausuren.
Ich wünsche uns allen einen gesunden Start nach den Herbstferien.
Ilka Frigge
Schulleiterin