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Für eine Woche wurde die Schulbesuchspflicht noch ausgesetzt.
Mit dem Unterricht ab dem 7.3.22 hat die Sächsische Landesregierung folgende Regelungen in Aussicht gestellt:
- Die Schulbesuchspflicht gilt vollumfänglich.
- Testungen erfolgen zweimal pro Woche.
- Bei positiven Corona-Fällen soll die Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden.
- Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist freiwillig.
- Exkursionen/Klassenfahrten/Betriebspraktika sind möglich.
Wir wünschen allen ein gesundes und erfolgreiches 2. Halbjahr.
I. Frigge
Schulleiterin