Informationen zur Absonderung bzw. Beendigung der Absonderung

22.11.2021 |

Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir einige Kernpunkte zum Thema Absonderung und deren Beendigung mitteilen: 

Bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung gilt: 

 

  • Enge Kontaktpersonen (dazu gehören auch Hausstandsangehörige)

    • Hausstandsangehörige müssen sich eigenverantwortlich unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem positiven Testergebnis der im Hausstand wohnenden positiv getesteten Person in Absonderung begeben. 

    • Ausnahmen: kein Kontakt zur positiv getesteten Person und keine typischen Symptome / vollständig geimpft oder genesen und keine typischen Symptome

    • Ende der Absonderung 10 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts zum Quellfall, Verkürzung der Absonderungszeit, wenn ein frühestens am 7. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführter PCR- oder Antigenschnelltest negativ ausfällt.

 

  • Verdachtspersonen (Personen mit typischen Symptomen oder positiver Selbsttest)

    • sofortige Absonderung, Durchführung eines PCR-Tests

    • Ende der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR-Test)

 

  • Positiv getestete Personen

    • Ende der Absonderung nach 14 Tagen, wenn keine Symptome

    • Vorzeitiges Ende der Absonderung bei vollständiger Impfung und Symptomfreiheit, wenn ein frühestens am 5. Tag vorgenommener PCR-Test oder ein am 7. Tag vorgenommener Antigenschnelltest negativ ausfällt.