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Bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Absonderung gilt:
Enge Kontaktpersonen (dazu gehören auch Hausstandsangehörige)
Hausstandsangehörige müssen sich eigenverantwortlich unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem positiven Testergebnis der im Hausstand wohnenden positiv getesteten Person in Absonderung begeben.
Ausnahmen: kein Kontakt zur positiv getesteten Person und keine typischen Symptome / vollständig geimpft oder genesen und keine typischen Symptome
Ende der Absonderung 10 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts zum Quellfall, Verkürzung der Absonderungszeit, wenn ein frühestens am 7. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführter PCR- oder Antigenschnelltest negativ ausfällt.
Verdachtspersonen (Personen mit typischen Symptomen oder positiver Selbsttest)
sofortige Absonderung, Durchführung eines PCR-Tests
Ende der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR-Test)
Positiv getestete Personen
Ende der Absonderung nach 14 Tagen, wenn keine Symptome
Vorzeitiges Ende der Absonderung bei vollständiger Impfung und Symptomfreiheit, wenn ein frühestens am 5. Tag vorgenommener PCR-Test oder ein am 7. Tag vorgenommener Antigenschnelltest negativ ausfällt.